Streckrichtanlagen Hersteller
Schallpegelmessgeräte
Anmeldenummer: DE - 1217
Gemäß Lärmschutzverordnung (CE-Kennzeichnung) muss für jede in Verkehr gebrachte Maschine oder Anlage die Höhe der Lärmemission geprüft werden. Bei Serienherstellung gilt dies für ein Baumuster. Bei Nicht-Einhalten der gesetzlichen Vorschriften von max. 70 dB können Nachbesserungen entstehen, die für den Hersteller nachträgliche Kosten verursachen. Mit einem Schallpegelmessgerät lässt sich der Geräuschpegel schnell und sicher erfassen.
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Additional information
Die Lärmbelastung an Arbeitsplätzen hängt ganz wesentlich von der Geräuschemission der eingesetzten Maschinen ab. Lärm, etwa in Produktionshallen, kann Hörschäden, Tinnitus oder psychische Erkrankungen hervorrufen. Ab 85 dB wird es fürs Ohr gefährlich. Deshalb sieht der Gesetzgeber vor, dass der Lärmpegel (max. 70 dB) in Fertigungshallen regelmäßig überprüft und dokumentiert werden muss (CE-Kennzeichnung/Arbeitsschutzverordnung). Beim Verkauf neuer Maschinen ist die Lärmemission ein Parameter, den der Produzent vor Auslieferung der Maschine kontrollieren muss. In Serienherstellung gilt dies für ein Baumuster. Bei Nicht-Einhalten der gesetzlichen Vorschriften zur Lärmbeschränkung können Nachbesserungen entstehen, die zu Lasten des Herstellers gehen und dadurch nachträgliche Kosten verursachen. Zur Schallprüfung dient ein Schallpegelmessgerät, eine schnelle und sichere Form der Geräuschpegel-Erfassung.
Model :
Sound level min. :
Sound level max. :
Readability :
Preis :
SW 1000
20 dB
134 dB
0,1 dB
€ 2.250,-
DAkkS-Kalibrierungen sind auch vor Ort möglich
Passendes Zubehör
961-281
Werkskalibrierschein 961-281
240 €
Alle Preise verstehen sich netto, gültig bis 25.10.2025 zzgl. Versandkosten
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